November 2007

Am 14. November richten wir eine EMail-Anfrage an die Baubehörde, um die zutreffenden Bebauungsrichtlinien zu erfahren.

17. November 2007: Julias Schwager bietet uns an, unsere Gedanken in einen Plan zu bringen. Er schaut sich unser Haus an, bespricht mit uns unsere Vorhaben und misst sich die wichtigsten Maße aus. Ich habe den alten Bauplan aus 1942 gescannt und gebe ihm die CD mit den Plänen mit.

Nach zwei Wochen meldet er sich und teilt uns mit, dass bei diesen Plänen vom bestehenden Haus fast nichts übrig bleibt. Außerdem ist eine Verbindung zwischen einem 60 Jahre alten Fundament (mit unbekanntem Inhalt) und einem neuen Fundament sehr problematisch ist. Damit ändern sich unsere Vorhaben von einem Zu- auf einen Neubau und wir beginnen nach passenden Fertigteilhäusern zu suchen.

Von der Gemeinde erfahren wir, dass für uns Bauklasse I und II festgelegt ist, Bebauungsweise a und daß maximal 40 % der Grundstücksfläche verbaut sein dürfen. Was das bedeutet, wissen wir nicht.

Nach Weihnachten begeben wir uns aufs Bauamt und fragen wegen der Bauvorschriften nach. Hier erfahren wird dann, dass ein seitliches Bauwich von 3 Metern eingehalten werden muss, und die Bebauungshöhe 6 Meter sein darf (Höhe Unterkante Dach). Ein Haus muss mindestens 4 Meter von der vorderen Grenze entfernt sein.